Bei Neuausstellung:
Einreichung Nachweis über bestandenen Lehrgang (egal in welchem Bundesland der Lehrgang absolviert wurde).
In Hessen gibt es keinen Ausweis, wenn man „nur“ das Grundmodul hat, da das GM lediglich als Basislehrgang und Grundlage für die anderen techn. Lehrgänge (Z, WL, M usw.) gilt. Trotzdem kann man die Teilnahmebestätigung gerne einreichen. Sie wird dann schon einmal für den künftigen Ausweis im System vermerkt.
Bei Verlängerung:
Grundlage einer Verlängerung ist ein Nachweis, z.B. Stempel im Ausweis oder Teilnahmezertifikat, das bestätigt, dass in den letzten 5 Jahren an einem Auffrischungsseminar für techn. Personal teilgenommen wurde (Vorgabe vom LBA).
Einreichen des blauen techn. Ausweises und dem blauen Nachweisheftchen im Original.
Bei Eintragung eines neuen zusätzlichen Lehrgangs:
Einreichung blauer techn. Ausweis und Nachweis über bestanden Lehrgang. Gerne alles per PDF an: Heike.Wagner@hlb-info.de